Voraussetzung für die Förderung ist ein entsprechendes Ansuchen und die finanziellen Möglichkeiten des
EV, abhängig von den Mitgliederzahlen und aktiv unterstützten Aktionen des Elternvereins.
Grundlage für die Berechnung der Förderungen sind die Kosten abzüglich allfälliger
anderweitiger Unterstützungen.
Die effektive Unterstützung wird jeweils im EV Gremium konsolidiert.