Mitgliedschaft

Alle Eltern und Erziehungsberechtigten von Schüler:innen an der MS & MMS Thüringen können Mitglieder des Vereins werden. Dabei ist pro Familie nur eine Mitgliedschaft und damit auch nur ein Stimmrecht möglich.

 

Die Mitgliedschaft kann durch Austritt beendet werden: durch eine schriftliche Information an den Vereinsvorstand oder keine Bezahlung der Mitgliedsgebühr für das laufende Vereinsjahr.

 

Das Vereinsjahr entspricht dem Schuljahr.

 

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag für den Elternverein beträgt € 18,– pro Schuljahr.

 

Ein Beitritt zum Verein ist immer bis 31. Oktober des jeweiligen Schuljahres möglich. Wenn mehrere Kinder einer Familie zeitgleich an der Schule sind, ist der Mitgliedsbeitrag pro Familie nur einmal zu entrichten.

 

Bitte überweisen Sie Ihren Mitgliedsbeitrag für das jeweilige Schuljahr unter Angabe des Namens und der Klasse des Kindes bis spätestens 31. Oktober auf folgendes Konto:

 

Elternverein MMS Thüringen

IBAN: AT81 3745 8000 0436 4659

 


Mitwirkungsrecht der Klassenelternvertreter

Das Schulunterrichtsgesetz definiert nicht nur Pflichten, sondern auch Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Die Zusammenarbeit zwischen Lehrer:innen und Eltern hat vorrangig zum Ziel, Schüler:innen nur in der Klasse und in der Schule, sondern auch zu Hause eine Umwelt zu bieten, die ihre Entwicklung optimal fördert. Das gelingt am besten, wenn sich Lehrer:innen und Eltern ihrer wesentlichen Rollen bewusst sind: Lehrerinnen und Lehrer, als primär Unterrichtende, akzeptieren Eltern als primär für die Erziehung der Kinder Verantwortlichen und umgekehrt.

 

Eltern haben das gesetzlich verbürgte Recht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Um aber auf dem bestehenden gesetzlichen Grundgerüst eine tragfähige Schulpartnerschaft aufzubauen, bedarf es des engagierten Einsatzes vieler Schulleiter:innen, Lehrer:innen, vor allem aber auch vieler unermüdlicher Eltern!